Wer die Grünen in Heidelberg mit einer Spende unterstützen möchte, kann dies unter folgendem Konto tun:
Kontoinhaber: Bündnis 90/Die Grünen KV Heidelberg
IBAN: DE06 6729 0000 0000 4515 25
BIC: GENODE61HD1
Kontonummer: 45 15 25
BLZ: 672 900 00
Bank: Heidelberger Volksbank eG
Verwendungszweck: Spende + Ihre Adresse
Die Adressangabe ist notwendig für den Versand Ihrer Spendenquittung.
Hinweis zu unserem Datenschutz gemäß EU Datenschutzgrundverordnung
Wir möchten Sie über unsere Arbeit informieren, eine gute Beziehung zu Ihnen aufbauen
und Sie für die Themen und Ziele unserer Partei begeistern. Zur Erfüllung dieser Ziele sind
wir auch auf die Unterstützung durch Spenden angewiesen. Deshalb verarbeiten wir auf
Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 f der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung Ihre
Daten und Kriterien zur interessengerechten Spenderselektion z.B. für postalische oder
elektronische Spendenmailings oder Anrufe. Wir haben dazu von Ihnen Namen,
Postanschrift und ggf. E-Mail, Telefonnummer, Kontoverbindung und bisherige Zahlungen
in unserer Datenbank gespeichert.
Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie jederzeit bei uns der Verwendung Ihrer Daten
grundsätzlich oder für bestimmte Zwecke widersprechen. Ihnen stehen die Rechte auf
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und
Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das
Datenschutzrecht verstößt oder datenschutzrechtlichen Ansprüche verletzt worden sind, Sie
sich bei einer Aufsichtsbehörde für Datenschutz beschweren.
Sie erreichen uns unter: E-Mail: finanzen@gruene-heidelberg.de
Spenden und Steuern: rechtliche Informationen
Parteispenden sind Sonderausgaben: Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG: Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 Prozent steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG: Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften: Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Spendeneinnahmen werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Im Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen.