Klima schützen, Zukunft sichern – Drei Säulen für den Klimaschutz:

Unser Papier: „Klima schützen, Zukunft sichern“ (Download als PDF)
Klimaschutz steht im Zentrum der politischen und gesellschaftlichen Debatte. Dafür danken wir den jungen Menschen, die weltweit jeden Freitag streiken. Sie fordern zu Recht konsequentes politisches Handeln zur Bekämpfung der Klimakrise ein. Ihre Appelle sind laut und eindringlich.
Klimaschutz wurde in Heidelberg bereits Anfang der 1990er Jahre als wichtige kommunale Aufgabe anerkannt. Obwohl seitdem mehrere Großprojekte, wie der Passivhausstadtteil Bahnstadt umgesetzt wurden, reichen die Bemühungen bei weitem nicht, um das Klimaziel einzuhalten, das sich Heidelberg mit dem „Masterplan 100% Klimaschutz“ gesetzt hat: die Heidelberger Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 95% zu senken. Klimaschutz in Heidelberg muss konsequenter sein.

Unser Flyer: „Klimaschutz jetzt!“
(Download als PDF)
Folgerichtig wurde daher am 9. Mai 2019 der Klimanotstand in Heidelberg ausgerufen – nach einer von der Grünen Gemeinderatsfraktion initiierten Kurzdebatte. Damit wurde anerkannt, dass Heidelbergs bisherige Bemühungen für den Klimaschutz nicht ausreichen und dass Heidelberg seiner Rolle als angeblicher Vorreiter für den Klimaschutz nicht gerecht wird.
Wir von Bündnis 90/Die Grünen wollen wirksamen Klimaschutz in Heidelberg auf drei Säulen errichten:
- einer umfassenden, verbindlichen und überprüfbaren Klimastrategie, die darauf ausgerichtet ist, gesetzte Ziele auch zu erreichen,
- einem Klimavorbehalt für alle kommunalen Entscheidungen und
- Sofortmaßnahmen, mit deren Umsetzung in Jahresfrist begonnen werden kann.
Der Kampf gegen die globale Erhitzung ist die Menschheitsaufgabe des 21. Jahrhunderts. Das Pariser Klimaabkommen betont, dass alle Länder ihre Anstrengungen für den Klimaschutz erheblich verstärken müssen, um das 1,5 Grad Ziel einhalten zu können. Die Politik ist über Parteigrenzen hinweg gefordert, ihn mit der notwendigen Konsequenz gemeinsam anzugehen. Wir laden alle Akteur*innen, die Bürger*innenschaft, die Parteien und die Stadtspitze herzlich ein, mit uns die drei Säulen zu diskutieren:
- Eine umfassende, verbindliche und überprüfbare Klimastrategie
Die Klimastrategie für Heidelberg enthält einen Katalog von verbindlichen Maßnahmen, die ausreichen, um Heidelberg bis spätestens 2050 klimaneutral zu machen. Die Maßnahmen gehen über kurzfristig umsetzbare Sofortmaßnahmen hinaus und schließen beispielsweise Klimaschutz in Handel und Industrie mit ein. Sie sind übersichtlich in einen Zeitplan einsortiert, aus dem hervorgeht, wann welche Maßnahme begonnen und durchgeführt wird. Die Umsetzung der Maßnahmen wird wissenschaftlich begleitet und jährlich ein detaillierter Bericht über den Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen anhand von Kennzahlen erstellt. Die detaillierten Evaluationsberichte sind auf einer Webseite öffentlich einsehbar.
Die Klimastrategie liegt bis Herbst 2020 vor. Mit der Entwicklung und Begutachtung wird ein wissenschaftliches Institut beauftragt. Da die Klimakrise schneller voranschreitet als erwartet, wird auch dargestellt, mit welchen Maßnahmen ambitioniertere Klimaschutzziele realisiert werden könnten – beispielsweise ein Vorziehen der Klimaneutralität von 2050 auf Ende der 2030er-Jahre. Dabei wird auch auf die Grenzen kommunaler Handlungsmöglichkeiten und die notwendigen Landes- und Bundespolitischen Rahmensetzungen eingegangen.
- Ein Klimavorbehalt für alle kommunalen Entscheidungen
Wir wollen Klimaschutz zu einem zentralen Leitmotiv der Heidelberger Kommunalpolitik machen. Deshalb werden zukünftig die Konzepte, Planungen und Maßnahmen der Stadt Heidelberg zunächst auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft. Liegt diese nicht vor, werden Änderungen vorgegeben.
Der Klimavorbehalt wirkt über vier Instrumente:
- ein Klima-Prüfraster für alle städtischen Vorhaben
- einen starken Umwelt-Fachausschuss,
- eine Vorlage von Maßnahmen zur Partizipation und zum sozialen Ausgleich bei allen Klimaschutzbeschlüssen,
- ein Beteiligungsinstrument, das zukünftigen Generationen eine Stimme verleiht.
Diese Instrumente gewährleisten die Chancengleichheit bei der Nutzung von Ressourcen für heutige und zukünftige Generationen, einen sozialen Ausgleich bei Mehraufwand für Klimamaßnahmen sowie Einbringung belastbarer Expertise aus Politik und Verwaltung, aus Wissenschaft und Stadtgesellschaft.
Das Klima-Prüfraster muss künftig jeder gemeinderätlichen Vorlage beiliegen. Mit ihm gibt die Verwaltung den Einfluss auf klimaschutzrelevante Kennzahlen an, den die Annahme der Vorlage bewirken würde. Die Kennzahlen des Klima-Prüfrasters werden von der Stadtverwaltung in Kooperation mit einer unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtung entwickelt und dem Gemeinderat vorgeschlagen.
Der starke Umwelt-Fachausschuss ist zusammengesetzt aus Vertreter*innen des Gemeinderats sowie beratenden Mitgliedern aus den Naturschutzverbänden, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. Er ersetzt den bisherigen gemeinderätlichen Umweltausschuss. Durch den Umwelt-Fachausschuss müssen alle klimarelevanten Gemeinderatsvorlagen laufen und dort von den Vertreter*innen des Gemeinderates beschlossen werden.
Nur ein sozial verträglicher und von allen Bürger*innen mitgetragener Klimaschutz kann ein erfolgreicher Klimaschutz sein kann. Daher wird dem Gemeinderat bei jeder städtischen Klimaschutzvorlage dargestellt, mit welchen Mechanismen eine Partizipation der Bevölkerung und ein sozialer Ausgleich besonderer Belastungen erfolgen.
Das Anrecht zukünftiger Generationen auf eine Umwelt, in der ein zufriedenes, friedliches und modernes Leben möglich ist, muss in allen Beschlüssen der Stadt Heidelberg gewahrt werden. Deswegen wird in die gemeinderätliche Entscheidungsfindung ein Beteiligungsinstrument eingebaut, das die Stimme zukünftiger Generationen hörbar macht. Dies kann beispielsweise durch eine Erweiterung der Zuständigkeiten des Jugendgemeinderates oder die Einrichtung eines Ombudsrates erreicht werden.
- Sofortmaßnahmen, mit deren Umsetzung in Jahresfrist begonnen werden kann.
Der Gemeinderat wird noch vor der Sommerpause 2020 ein Sofortmaßnahmenpaket und ein umfassendes Finanzierungsmodell beschließen. Die Sofortmaßnahmen sind unmittelbar effektiv, auf sozialen Ausgleich bedacht und partizipativ angelegt. Sie bewirken eine deutliche Reduktion der CO2-Emissionen Heidelbergs. Das Maßnahmenpaket ist so aufzusetzen, dass
- ein Umsetzungsbeginn binnen Jahresfrist möglich ist;
- die Lebens- und Aufenthaltsqualität in unserer Stadt gesteigert werden;
- die Bevölkerung und die Zivilgesellschaft an der Ausrichtung und Umsetzung handlungsrelevant partizipieren können;
- wirtschaftliches Innovationspotential in den Blick genommen wird.
Wie bei der Klimastrategie ist die Wirkung der Sofortmaßnahmen von Beginn an zu evaluieren, unzureichende Maßnahmen sind anzupassen. Die Effizienz der Sofortmaßnahmen wird der Öffentlichkeit transparent zugänglich gemacht.
Darüber hinaus fordern wir die Stadt auf, städtische und individuelle Finanzierungsmodelle vorzulegen, die die finanziellen Lasten des Klimaschutzes sozial ausgeglichen verteilen und eine Teilhabe aller an der Klimawende ermöglichen. Wir halten dafür eine Prüfung von Finanzierungsmodellen anderer Städte und gegebenenfalls deren Übertragung auf Heidelberg für wesentlich, die beispielsweise die Klimaschutzbindung der Konzessionsabgabe der Stadtwerke, eine angepasste Parkraumbewirtschaftung sowie steuerliche Erleichterungen für private und gewerbliche Klimaschutzsondermaßnahmen und die Weitergabe von klimaschutzbedingten Einsparungen an die Bürger*innen und anderes mehr in den Blick nehmen. Die von uns vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen beziehen sich auf die Handlungsfelder „Bauen und Sanieren“, „Energie“ und „Mobilität“, die kommunalpolitisch besonders beeinflussbar sind. Sie beziehen sich zudem auf die Handlungsfelder „Klimaneutrale Universität“, „Bildung“ sowie „Nachhaltig leben und wirtschaften“:
Handlungsfeld Bauen und Sanieren:
CO2-Emissionen, die in Heidelberg durch Bau- und Nutzungsweise von Gebäuden entstehen, müssen gesenkt werden, konkret wollen wir:
- eine Erhöhung der Sanierungsrate für Heidelberger Privat-Immobilien auf mindestens 2,5% und städtischer Immobilien auf mindestens 3% pro Jahr,
- Einen umfassender Sanierungsfahrplan für Gebäude im Besitz der Stadt und städtischer Gesellschaften unmittelbar konzipieren, und bis 2040 realisieren,
- eine bevorzugte Förderung ökologischer Baustoffe etablieren,
- die Einführung eines „Heidelberger Standards“ durch eine Überarbeitung der bestehenden Heidelberger Energiekonzeption bis Ende 2020
Dafür schlagen wir folgende Maßnahmenpakete vor:
- Sanierungsrate erhöhen und Sanierung vereinfachen: Trotz städtischer Förderung ist der Anteil der Heidelberger Haushalte mit energetischer Sanierung noch viel zu niedrig. Um diesen Anteil zu erhöhen, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
- Die stärkere Bewerbung von existierenden (städtischen) Förderprogrammen, z.B. über eine flächendeckende Kampagne (Flyer, Briefkasteneinwurf und Außenwerbung), welche auf die Notwendigkeit und Vorteile energetischer Sanierung hinweisen.
- Die Auflage eines umfassenden, partizipativen und bürgernahen Beratungsprogramms, um die Sanierungsquote von Heidelberger Immobilien – sowohl im Bereich Wohnen als auch im Bereich Gewerbe – Stadtteil für Stadtteil zu erhöhen. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit der KliBA- Beratungsagentur konzipiert und durchgeführt und orientiert sich an dem Konzept der „Energiekarawane“
- Städtischen Besitz sanieren: Alle Gebäude im Besitz der Stadt und im Eigentum städtischer Gesellschaften (z.B. GGH) werden energetisch saniert. So wird öffentliches Bauen in Heidelberg eine Vorbildfunktion für private Baumaßnahmen einnehmen:
- Die Stadt Heidelberg wird beauftragt sukzessive eine energetische Sanierung sämtlicher ihr gehörenden Gebäude und aller Gebäude im Eigentum städtischer Gesellschaften in Angriff zu nehmen. Dabei wird zukünftig jede Immobilie mindestens nach dem KfW 55- oder EnerPHit- Standard saniert werden, wenngleich nach Möglichkeit auch höhere Standards angestrebt werden (KfW 40, Passivhaus, Plusenergie). Der hierzu angefertigte “Sanierungsfahrplan“ für alle städtischen Liegenschaften wird dem Gemeinderat vorgelegt und hinsichtlich der CO2-Einsparungen evaluiert.
- Zur Steuerung und Koordination dieser Maßnahmen wird dabei zuvor erfasst, welche Gebäude und Wohnungen mit möglichst geringem Aufwand und möglichst großem Nutzen saniert werden können (z.B. durch modulares Sanieren). Dabei werden sowohl die anfallenden Baukosten als auch der durchschnittliche Energieverbrauch (kWh/m²) der Nutzungseinheiten berücksichtigt.
- Zur Unterstützung der Planung und Realisierung der Sanierungsmaßnahmen wird der GGH dabei von städtischer Seite zusätzliches Personal zu Verfügung gestellt oder Möglichkeiten zu einer externen Vergabe geschaffen. Diese Expert*innen setzen sich dabei gezielt mit dem Thema einer maximalen CO2- Einsparung auseinander und werden in Koordination zwischen Stadt und GGH eingesetzt.
- Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen werden dabei über KfW- Förderungen und Kredite sowie städtische Förderungen getragen. Eine Umlage auf die GGH- Bewohner*innen über Mieterhöhung ist nur in geringem Maße vorgesehen, und überschreitet die Einsparungen durch niedrigere Nebenkosten nicht.
- Ökologische Baustoffe verstärkt fördern: sowohl bei Sanierungen als auch bei Neubauten wird zukünftig ein Schwerpunkt auf nachhaltige Baustoffe gelegt:
- Sofortige Auflage eines städtischen Förderprogramms für den Bau mit nachwachsenden Rohstoffen. Gefördert wird ein hoher Anteil von zertifizierten nachhaltigen Baustoffen (Holz, Holzfaser, Hanf, etc.) an der gesamten Baumaßnahme.
- Auch bei Sanierungsmaßnahmen wird der Einsatz von nachwachsenden und nachhaltigen Dämmstoffen gefördert . Der Einsatz von schwer recyclebaren Verbundsystemen ist zu mindern.
- Heidelberger (Bau-)Standard schaffen: Die bisher existierende Heidelberger Energiekonzeption wird um weitere Aspekte zum sogenannten „Heidelberger- Standard“ erweitert. Der „Heidelberger Standard“ wird fortan nicht nur bei städtischen Liegenschaften und Baumaßnahmen angewendet sondern auch für jeden neuen Bebauungsplan. Folgende Punkte werden dabei berücksichtigt:
- Zeitgemäße Baustandards: Trotz seiner guten Energiebilanz stellt der Passivhausstandard nicht mehr den klima- und umwelttechnisch besten Baustandard dar. Die zukünftige Heidelberger Energiekonzeption wird sich daher an den Aspekten Langlebigkeit, Ressourcen- und Energieverbrauch orientieren, um in vielerlei Hinsicht als zukunftsfähig zu gelten. Vorlage für diese Umstellung bietet dabei der Nachhaltigkeits- Standard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen und der bundeseigene BNB[1]– Standard.
- Holzbau: Neben dem laufenden Energieverbrauch und CO2-Ausstoß bereits existierender Gebäude entsteht ein Großteil davon bereits über graue Energie beim Bau der Gebäude. Daher werden ab sofort sämtliche Neubauten als Holz- oder Holz-Hybridbauten umgesetzt.
- Mikroklima: Das Mikroklima am Standort von Bauvorhaben wird zukünftig, nach Konzeption des BNB, zusätzlich berücksichtigt um Hitzeinseln zu vermeiden und das Stadtklima positiv zu beeinflussen. Daneben wird über Elemente wie Fassadenbegrünung und grüne Klimainseln wertvoller Lebensraum für Flora und Fauna geschaffen um der zunehmenden Versiegelung entgegenzuwirken.
- Konzepte zur Anpassung des Wohnraums an die Lebensphase: Der Heidelberger (Bau-)Standard beinhaltet auch stadtplanerische und bauliche Konzepte, wie Wohnraum an verschiedene Lebensphasen angepasst werden kann (Wohnungstausch, Mehrgenerationenwohnen, flexible Grundrisse, energieeffizientere Wohnflächennutzung )
Handlungsfeld Energie:
Die Energie- und Wärmeversorgung in Heidelberg muss rasch erneuerbar gestaltet werden, konkret wollen wir:
- Die installierte Photovoltaik-Leistung in Heidelberg bis 2025 mehr als verdoppeln und dafür mindestens 25 MW neu zubauen,
- Die Abhängigkeit von der Kohlekraft in Mannheim schnell zurückdrängen und dafür die Eigenerzeugung der Heidelberger Fernwärme bis 2025 auf ⅓ erhöhen,
- Die Heidelberger Fernwärmeversorgung bis 2030 weitestgehend auf erneuerbare Energien umstellen,
Dafür schlagen wir folgendes Maßnahmenkonzept vor:
- Solarenergie fördern:
- Die Stadt Heidelberg legt ein Förderprogramm auf, um den Anteil der Privathaushalte sowie der Gewerbe- und Industriebetriebe mit Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen rasch zu steigern. Die Förderung ist an eine “Dachvollbelegung” gekoppelt, das heißt die Anlage muss größer sein, als die Mindestanforderungen des EWärmeG erfordern. Auch Stromspeicher werden gefördert. Das Förderprogramm wird durch eine Beratungs- und Werbekampagne der Stadt begleitet.
- Die Stadt führt außerdem eine Kampagne durch, um über bestehende Beratungs- und Förderprogramme, wie das Solardachkataster der Stadt Heidelberg, die Förderung für Batteriespeicher durch die KfW- oder L-Bank, sowie die Möglichkeit Solaranlagen über die Stadtwerke Heidelberg zu pachten, zu informieren. Eine Kooperation mit einem externen Marketingdienstleister wird in Betracht gezogen.
- Die Stadtwerke Heidelberg bauen als Netzbetreiber bestehende Hürden für Balkonmodule ab.
- Bei zukünftigen stadtplanerischen Vorgaben werden Anreize gesetzt, Solarenergieanlagen in die Fassade zu integrieren.
- Beim Verkauf von Baugrundstücken durch die Stadt Heidelberg wird eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie in den Kaufverträgen festgeschrieben.
- Solaroffensive starten:
- Auf Dächern im kommunalen Besitz wird eine Vollbelegung mit Solarenergieanlagen umgesetzt. Bestehende Anlagen werden entsprechend ausgebaut.
- Geeignete städtische Parkplätze werden mit Photovoltaik-Anlagen überdacht, zugleich werden Ladestationen für Kraftfahrzeuge und Elektrofahrräder errichtet.
- An mehreren Standorten wird in die Installation von Photovoltaik-Großanlagen investiert. Anlagen auf Freiflächen werden naturverträglich errichtet, landwirtschaftliche Nutzflächen nicht bebaut.
- Auf den Dächern der städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden Solarenergieanlagen errichtet. Die Mieter werden an den Anlagen beteiligt.
- Fernwärme erneuerbar gestalten:
- Um die Abhängigkeit von der Wärmeversorgung aus dem Kohlekraftwerk in Mannheim zu reduzieren, wird der Anteil der Eigenerzeugung für die Heidelberger Fernwärme bis 2025 auf mindestens ⅓ angehoben werden. Hierfür erschließen die Stadtwerke Heidelberg zusätzlich erneuerbare Wärmeerzeuger.
- Eine Potenzialanalyse zur erneuerbaren Fernwärmeversorgung und ein kommunaler Wärmeplan werden bis Ende 2020 erstellt. Zielsetzung ist es, die Fernwärmeversorgung bis 2030 weitgehend erneuerbar zu gestalten.
- Austauschprogramm für Kohleöfen, Nachtspeicher- und Ölheizungen:
Die Stadt Heidelberg legt ein Förderprogramm für den Ausbau von Kohleöfen, Nachtspeicherheizungen oder Öl-Kesselanlagen bei Ersetzung durch Umweltwärme, Fernwärme oder Holzpellets auf. Das Förderprogramm wird von einer Informationskampagne begleitet.
- Windenergie:
- Die Standorte “Drei Eichen” und “Kirchheimer Mühle” werden zeitnah als Vorranggebiet zur Windenergienutzung im Flächennutzungsplan festgeschrieben.
- Die Teilflächennutzungsplanung „Windenergie“ wird regelmäßig überprüft. Hierbei wird geprüft, ob sich Kriterien oder Gründe, die zum Ausschluss von Standorten geführt hatten, verändert haben. Gegebenenfalls werden Neubewertungen vorgenommen.
- Bioenergie nutzen:
Die Stadtwerke Heidelberg investieren in die Installation einer Bioabfallvergärungsanlage.
Handlungsfeld Mobilität:
Um die mobilitätsbedingten CO2-Emissionen in Heidelberg zu reduzieren, muss der Umstieg vom Auto auf das Rad und den ÖPNV attraktiv sein. Wir wollen:
- Bis 2025 mindestens ein Viertel mehr Fahrgäste im ÖPNV befördern,
- Heidelberg zur Modellstadt für die Einführung einer 365€-ÖPNV-Jahreskarte machen,
- Die umliegenden Gemeinden mit attraktiven Schnellbusverbindungen erschließen um den Pkw-Pendlerverkehr zu reduzieren,
- Das Fahrradnetz in Heidelberg und in die umliegenden Gemeinden deutlich und benutzerfreundlich ausbauen,
- Parkraum konsequent bewirtschaften, Falschparken konsequent sanktionieren.
Dafür wollen wir folgende Maßnahmen realisieren:
- Heidelberg wird Fahrradhauptstadt: Das Fahrradnetz in Heidelberg wird rasch und umfassend ausgebaut. Dies geschieht auch auf Kosten von Flächen, die bislang dem Autoverkehr zur Verfügung standen. Radwege sind dort, wo es technisch möglich ist, mindestens 2,50 m breit und in den Einmündungsbereichen mit rotem Belag markiert. Ein durchgehendes und konsequentes Radwegenetz, mit Umsetzung der baulichen Mindestanforderungen nach ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln) muss Ziel unserer Verkehrspolitik in Heidelberg sein. Die Grünphasen der Lichtsignalanlagen werden an die zunehmende Bedeutung des Radverkehrs angepasst. Folgende Maßnahmen werden gesondert hervorgehoben:
- Fahrradstraßenprogramm: Die in der Machbarkeitsuntersuchung „Prüfung von 20 Strecken zur Eignung als Fahrradstraße in Heidelberg“[2] als geeignet angesehene Fahrradstraßen werden baldmöglichst eingerichtet. Die Fahrbahnen von Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten, können aber für andere Fahrzeuge geöffnet werden. Radler*innen haben Vorrang, müssen sich aber an die Verkehrsregeln halten. In der Regel gilt Tempo 20.
- Lückenschlussprogramm: Die bestehenden Lücken und Problembereiche im Radverkehrsnetz werden systematisch ermittelt und mit Hilfe eines Planungskonzeptes geschlossen[3].
- Radnetz der zwei Geschwindigkeiten: Es herrscht freie Wahl der Fahrspur auf ausgewählten Verkehrsachsen. Die Pflicht zur Benutzung des Radwegs wird aufgehoben. Die Gehwege bleiben weitestgehend frei von Fahrrädern.
- Knotenprogramm: Der Radverkehr wird an Kreuzungen möglichst eigenständig oder parallel zum KFZ-Verkehr geführt. Schnelle Radfahrer dürfen künftig zusammen mit den KFZ auf der Straße abbiegen. Das langsame Abbiegen ist weiterhin indirekt, zugleich mit den Fußgänger*innen möglich.
- Radschnellwege: Neben dem Bau des Radschnellwegs nach Mannheim werden weitere Trassen gebaut (insb. nach Weinheim sowie nach Schwetzingen/ Patrick-Henry-Village). Außerdem wird die konkrete Planung weiterer Radschnellwege beschleunigt (insb. nach Wiesloch-Walldorf und durchs Neckartal, nach Umwandlung einer Fahrspur der B37 zwischen Orthopädie und Neckargemünd)
- ÖPNV-Offensive:
- Umfassender Ausbau des ÖPNV: Die Gespräche zum Ausbau von Straßenbahnstrecken zu Umlandgemeinden im Süden Heidelbergs, insbesondere in Verlängerung der Strecke nach PHV, werden wieder aufgenommen. Hierzu wird eine Taskforce eingerichtet bestehend aus Vertreter*innen der Heidelberger Stadtverwaltung, der Umlandkommunen und der großen Arbeitgeber*innen in Heidelberg und im Umland. Ziel der Taskforce ist es, konkrete Pendlerströme zu ermitteln und Ausweichmöglichkeiten zum motorisierten Individualverkehr zu erarbeiten. Bis zur Einrichtung einer Schienenanbindung oder dort, wo diese nicht möglich ist, wird zu den Umlandgemeinden ein Schnellbussystem für Pendler eingeführt. Die Streckenführung dieser Schnellbusse erfolgt bis in das Zentrum von Heidelberg.
- Taktverdichtung: Ziel ist die Taktverdichtung im Nahverkehr auf einen 10-Minuten-Takt an Werktagen. Das gilt auch für die Schnellbussysteme ins Umland zu den Pendelzeiten. Sonntags und abends gilt ein 15- bis 20-Minuten-Takt.
- Beschleunigung: Bus und Straßenbahn erhalten an Knotenpunkten Vorrang. Mit der Anpassung der Ampelanlagen wird die RNV beauftragt.
- Attraktive Preisgestaltung: Es werden Nahverkehrstickets für 365 € pro Jahr angeboten und das 24-Stunden Ticket wieder eingeführt. Im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung[4] wurde die Förderung von 10 Modellprojekten für das 365 Euro Jahresticket angekündigt. Die Stadt prüft frühzeitig, ob eine Teilnahme möglich ist, vorzugsweise für den ganzen VRN-Verbund.
- Ticketfreier Samstag: An Samstagen darf der ÖPNV im Heidelberger Stadtgebiet ohne Kauf eines Tickets genutzt werden.
- Intelligente Sharing-Angebote: Stationsgebundenes CarSharing wird mit weiteren Fahrzeugen und Stellplätzen ausgebaut. Weitere Sharing Systeme externer Mobilitätsdienstleister werden software-neutral gefördert, indem der Zugang zu kommunalen Mobilitätsdaten transparenter und einfacher wird, wie es auch das „Open-Data-Gesetz“ fordert[5]. Dabei ist ein Wildwuchs an Anbietern zu verhindern.
- Konsequente Parkraumbewirtschaftung: Die Parkraumbewirtschaftung soll mehr Gerechtigkeit hinsichtlich der mobilitätsbedingten Klimakosten bringen. Die Parkgebühren werden deswegen auf 2 €/h im Jahre 2020 und auf 3€/h im Jahre 2021 erhöht. Die Parkraumbewirtschaftung wird auf alle Stadtteile erweitert und eine Gebührenregelung unabhängig von der Bewohnerparkausweisregelung eingeführt (bspw. analog zum “Stuttgarter Modell”). Die Parkgebühren für die Anwohner werden einkommensabhängig sukzessive erhöht (z.B. 2020: 75€/Jahr¸ 2022: 150€/Jahr, 2024: 300€/Jahr). Ein sozialer Ausgleich wird dadurch geschaffen, dass für Inhaber*innen des Heidelberg-Pass der halbe Gebührensatz gilt.
Die Stadt verknüpft neue geschaffene Umstiegsmöglichkeiten auf den ÖPNV und das Fahrrad mit einem jährlichen Reduktionsziel, um das der ruhende Pkw-Verkehr im öffentlichen Raum verringert wird. Dadurch werden entweder Fahrradabstellanlagen oder mehr Freiraum mit Aufenthaltsqualität für die Bürger*innen geschaffen. - Alternative Antriebe: Die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge wird weiter ausgebaut und (städtische) Wohnungsbaugesellschaften werden angeregt, entsprechende Anschlüsse bei ihren Stellplätzen zu schaffen. Weiterhin erfolgt die Ausweisung von Vorrangparkplätzen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu Lasten von konventionellen Antrieben. Auch die Anzahl von Wasserstoff-Tankmöglichkeiten wird erhöht.
Handlungsfeld Klimaneutrale Universität:
Die Universität ist größter Arbeitgeber und Flächennutzer in Heidelberg und zudem ein wichtiger Partner im kommunalen Klimaschutz. Entscheidungen zu einzelnen lokalen Klimaschutzmaßnahmen der Universität sind jedoch komplexer, weil sich die Universität in einer „Mehrebenenstruktur“ bewegt, in der auch das Land und der Bund großen Einfluss haben . Dieser Komplexität muss entsprochen werden, indem sowohl die Universität selbst, die Stadt und das Land gemeinsam im Laufe des nächsten Jahres einen Katalog an Maßnahmen erarbeiten, wie die Ziele des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg vom 7.5.2013 (Drucksache 15/3465) bezogen auf die Universität erreicht werden könnten. Der Katalog umfasst Sofort- und mittelfristige Maßnahmen und es werden Lösungen für Schnittpunkte zwischen Kommune und Universität erarbeitet, an denen Synergien wichtig und noch nicht gehoben sind wie beispielsweise im Bereich Mobilität oder im Bereich Wärmeversorgung.
Handlungsfeld Bildung:
- BNE-Förderprogramme (Bildung für nachhaltige Entwicklung) an Schulen werden ausgebaut. Angegangen werden dabei vor allem Themen der nachhaltigen Ernährung und nachhaltigen Mobilität. Es werden weitere Projekte zum Thema Energiesparen und Erneuerbare Energien ins Leben gerufen und gefördert. Die Entstehung und Förderung von Umwelt-Arbeitsgruppen wird gezielt unterstützt. Hauptziel ist es, dass sich alle Schüler*innen im Laufe ihrer Schulzeit mit dem Thema Klimaschutz auseinander gesetzt haben und handlungsrelevantes Wissen erwerben konnten.
- Lokale Klimaschutz-Initiativen werden stärker unterstützt. Sie können einfacher Finanzmittel für Kleinprojekte beantragen. Informationen hierzu werden gezielt für solche Gruppen zusammengestellt und zugänglich gemacht. Die Organisation einer Infobörse “Werde aktiv für Klimaschutz” zur Vorstellung der aktiven Gruppen wird für interessierte Bürger*innen initiiert.
Handlungsfeld Nachhaltig leben und wirtschaften:
- Die Stadt unterstützt die Ausarbeitung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsansätzen, wie beispielsweise (zeitlich begrenzte) autofreie Straßennutzungen, Grünflächenausbau oder energetische Umrüstungen auf Quartiers- und Gewerbeflächenebene durch die Koordinierung und Organisation entsprechender Bürgerveranstaltungen, Beratung und Teilfinanzierungen. Auch größere Akteure mit Immobilienbesitz, wie beispielsweise die Kirchen und Hochschulen, werden zur Entwicklung von Sanierungsprojekten an einen Tisch geholt.
- Gemeinsam mit expertise-relevanten Akteuren wie der Universität Heidelberg, anderen regionalen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen, entwickelt die Stadt ein Digitalisierungspaket, das Digitalisierungsmöglichkeiten in Heidelberg auf ihre Klimaschutzrelevanz hin überprüft und konzeptionell für eine Etablierung in Heidelberg vorbereitet.
- Die Stadt etabliert den Dialog mit jenen Heidelberger Bürger*innen, die Heidelberger Boden privat oder gewerblich landwirtschaftlich nutzen. Im Rahmen dieses Austauschs werden Hilfen zum Umstieg auf eine ökologisch und klimatisch verträglichere landwirtschaftliche Nutzung entwickelt und umgesetzt.
- Ein Leuchtturmprojekt der Agroforstwirtschaft wird auf Heidelberger Gemarkung aufgebaut. Hierbei werden Baumkulturen und Ackerkulturen auf einer gemeinsamen Nutzfläche kombiniert.
- Die Innenstadt wird stärker begrünt. Dafür werden im innerstädtischen Bereich 2000 zusätzliche Großbäume gepflanzt werden und für jeden Baum der im Zuge von städtischen Baumaßnahmen gefällt wird, werden zwei Ersatzbäume gepflanzt.
- Die städtisch koordinierte Versorgung in Mensen und Cafeterien erfolgt grundsätzlich regional, Bio und mit pflanzlichem Schwerpunkt. Die Herstellung einer engeren Vernetzung regionaler Anbieter und Heidelberger Konsumenten wird dabei eng von der Stadtverwaltung begleitet.
[1] Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB)
[2] Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss, Sitzung 13.9.2017, TOP 1.1 „Fahrradstraßen“, Drucksache: 0143/2017/IV
[3] Details siehe GRÜNES Positionspapier „Mobil in die Zukunft“
[4] “Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030”. Fassung nach Klimakabinett (20. September 2019)
[5] §12a EGovG.
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