PRESSEMITTEILUNG 05.04.2019 – GRÜNE Gemeinderatsfraktion Heidelberg
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Grüne Fraktion für mehr Carsharing in Heidelberg
Mit der Neuauflage des Straßengesetzes in Baden-Württemberg hat der Landtag die Vereinfachung für Carsharing ermöglicht. Kommunen haben nun mehr Handlungsspielraum und können Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing im öffentlichen Straßenraum durch die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen ausweisen. Die grüne Gemeinderatsfraktion Heidelberg begrüßt diese Änderung.
„Damit schafft das Land eine gute Grundlage, um den fahrenden wie auch ruhenden Verkehr in Heidelberg weiter zu reduzieren und trotzdem den individuellen Bedürfnissen unserer Bürger*innen gerecht zu werden“, so Stadtrat und Verkehrsexperte Christoph Rothfuß. Rothfuß erklärt weiter: „Carsharing leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Mobilität. Ein Carsharing-Auto kann bis zu 20 private Autos ersetzen. Carsharing kann auch den öffentlichen Straßenraum von acht bis zwölf parkenden Autos entlasten. Mit attraktiven Stellplätzen im öffentlichen Raum sind die Fahrzeuge leichter sichtbar und erreichbar und werden dadurch mehr genutzt.“
Grünen Stadtrat Felix Grädler appelliert an die städtische Verwaltung: „Diese Landesgesetzesänderung ist für Stadt Heidelberg nun die Chance, Carsharing weiter voranzutreiben und eine nachhaltige, vernetzte Mobilität die Voraussetzungen zu schaffen. Zudem sollt die Stadt Heidelberg stärker Carsharing-Fahrzeuge für ihre Dienstfahrten einsetzen.“ Außerdem befürworten die Grünen eine Ausweitung der Free Floating-Angebote (JoeCar), damit diese übergreifend in der Region – auch für nur eine Strecke – genutzt werden können.
Auf Anfrage der grünen Gemeinderatsfraktion hat die Stadtverwaltung bereits erklärt, dass die neue Regelung auch in Heidelberg umgesetzt werden soll. Ziel sei dabei, Carsharing auch im öffentlichen Raum zu mehr Präsenz und Sichtbarkeit zu verhelfen. Auch werde aktuell eine verstärkte Carsharing-Nutzung durch städtische Dienststellen geprüft.
Hier die Antwort der Stadtverwaltung im Wortlaut!
Hintergrund: Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 30. Januar 2019 bei seiner zweiten Lesung zum „Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes für Baden-Württemberg“ eine Vereinfachung für Carsharing beschlossen. Die Ergänzungen im Straßengesetz Baden-Württembergs treten am Freitag, den 15. Februar 2019 in Kraft. Das Gesetz regelt nun zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen sowohl die Baulast beim Bau von Radschnellverbindungen als auch die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Carsharing.
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